Traktorführerschein Klasse L & T
Ausbildung
Fahrschule Berges GmbH
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Treckerführerschein Klasse T – Dein Einstieg in die Land- und Forstwirtschaft
Die Führerscheinklasse T ist die passende Fahrerlaubnis für viele Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Sie ermöglicht das Fahren moderner land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen und gehört für viele Auszubildende, Mitarbeitende landwirtschaftlicher Betriebe sowie Familienbetriebe zum Berufsalltag.
Mit einer fundierten Ausbildung schaffst Du die Voraussetzung, diese Fahrzeuge sicher und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu führen.
Was ist der Traktorführerschein Klasse T?
Mit der Klasse T dürfen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h gefahren werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt eine Begrenzung auf 40 km/h.
Klasse T oder Klasse L – was ist der Unterschied?
Neben der Klasse T gibt es mit der Klasse L eine weitere Fahrerlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Die Klasse L erlaubt das Fahren von Zugmaschinen bis 40 km/h. Mit Anhängern dürfen diese Fahrzeuge mit maximal 25 km/h bewegt werden.
Die Klasse T bietet deutlich umfangreichere Einsatzmöglichkeiten und ist auf moderne landwirtschaftliche Maschinen ausgelegt. Deshalb entscheiden sich viele Personen direkt für die Klasse T, wenn sie regelmäßig in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind oder eine entsprechende Ausbildung absolvieren.
Deine Ausbildung bei uns
Wir begleiten Dich von der Antragstellung bis zur Prüfung und unterstützen Dich bei allen organisatorischen Schritten rund um Deine Ausbildung.
Dabei legen wir Wert auf eine strukturierte Ausbildungsplanung, persönliche Betreuung und nachvollziehbare Abläufe. So weißt Du jederzeit, welche Schritte bereits erledigt sind und wie Deine Ausbildung weiter verläuft.
Unsere Theorieangebote lassen sich flexibel mit Schule, Ausbildung, Beruf oder den Anforderungen eines landwirtschaftlichen Betriebs vereinbaren.
Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung bieten wir außerdem einen freiwilligen Prüfungscheck an. Dieser hilft vielen Teilnehmer*innen dabei, den eigenen Lernstand besser einzuschätzen und sich gezielt auf die Prüfung vorzubereiten.
Voraussetzungen für die Klasse T
Für den Erwerb der Klasse T gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung
- Nutzung der Fahrerlaubnis für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h geführt werden. Danach erweitert sich die Berechtigung auf Fahrzeuge bis 60 km/h.
Deine Vorteile bei uns
- Unterstützung beim Führerscheinantrag
- strukturierte Ausbildungsabläufe
- persönliche Betreuung während der gesamten Ausbildung
- feste Ansprechpartner*innen
- flexible Theorieangebote
- freiwilliger Prüfungscheck vor der Theorieprüfung
- individuelle Unterstützung entsprechend Deinem Lernstand
- verlässliche Organisation von Theorie, Praxis und Prüfungen
Unser Ziel ist eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit klaren Abläufen, persönlicher Betreuung und einer verlässlichen Organisation. So schaffen wir die Voraussetzungen für eine Ausbildung, die sich gut in Schule, Ausbildung, Beruf oder den Alltag eines landwirtschaftlichen Betriebs integrieren lässt.
Fahrerlaubnisklassen
Beschreibung:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Besonderheit:
Mindestalter:
16 Jahre (Theorieprüfung 3 Monate)
Einschluss:
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Doppelstunden Grundstoff (eine Doppelstunde = 90 Minuten), sowie 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Unsere Fahrzeuge:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Besonderheit:
Mindestalter:
16 Jahre (Theorieprüfung 3 Monate)
Einschluss:
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Doppelstunden Grundstoff (eine Doppelstunde = 90 Minuten), sowie 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Unsere Fahrzeuge:
Beschreibung:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Besonderheit:
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
Klassen L und AM
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Doppelstunden Grundstoff (eine Doppelstunde = 90 Minuten), sowie 6 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten nach Bedarf
Unsere Fahrzeuge:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Besonderheit:
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
Klassen L und AM
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Doppelstunden Grundstoff (eine Doppelstunde = 90 Minuten), sowie 6 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Übungsfahrten nach Bedarf
Unsere Fahrzeuge:
Finanzierung Deiner Traktor-Ausbildung – flexibel zur Klasse L oder T
Die Ausbildung für die Führerscheinklassen L oder T ist oft eng mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder dem beruflichen Alltag verbunden. Damit Deine Ausbildung unkompliziert planbar bleibt, bieten wir Dir flexible Finanzierungsmöglichkeiten.
Gerade bei jungen Fahrer*innen oder betrieblichen Ausbildungswegen ist eine übersichtliche Kostenplanung besonders wichtig. Durch individuell angepasste Zahlungsmodelle lässt sich die Ausbildung einfacher in Schule, Ausbildung oder Arbeitsalltag integrieren.
Wir beraten Dich persönlich zu allen Fragen rund um Kosten, Ablauf und Finanzierung Deiner Traktorausbildung.
