Lkw-Führerschein bei Fahrschule Berges GmbH
Ausbildung
Fahrschule Berges GmbH
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Viele Grüße vom Team der Fahrschule Berges GmbH
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Lkw-Führerschein bei der Fahrschule Berges GmbH
Wenn Du den Lkw-Führerschein erwerben möchtest, begleiten wir Dich mit einer strukturierten Ausbildung, persönlicher Betreuung und verlässlicher Organisation. Als nach AZAV zugelassener Bildungsträger bilden wir in den Lkw-Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE aus und unterstützen sowohl privat finanzierte als auch geförderte Ausbildungen.
Von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zur Prüfung erhältst Du bei uns klare Abläufe, feste Ansprechpartner*innen und eine praxisnahe Vorbereitung auf Deine Fahrerlaubnis
Welche Lkw-Führerscheinklasse benötigst Du?
Welche Fahrerlaubnisklasse für Dich geeignet ist, hängt davon ab, welche Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen Du führen möchtest. Wir beraten Dich dazu persönlich und helfen Dir, die passende Fahrerlaubnisklasse auszuwählen.
Klasse C1
Mit der Klasse C1 darfst Du Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen. Anhänger bis 750 Kilogramm sind eingeschlossen.
Klasse C1E
Die Klasse C1E erweitert die Klasse C1 auf größere Fahrzeugkombinationen mit Anhängern.
Klasse C
Mit der Klasse C darfst Du Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen. Anhänger bis 750 Kilogramm sind eingeschlossen.
Klasse CE
Die Klasse CE erweitert die Klasse C auf Fahrzeugkombinationen mit schweren Anhängern und ist in vielen Bereichen des gewerblichen Güterverkehrs erforderlich.
Ablauf der Lkw-Ausbildung
Zu Beginn klären wir gemeinsam, welche Fahrerlaubnisklasse Du benötigst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind.
Anschließend planen wir Deine theoretische und praktische Ausbildung, organisieren die Prüfungen und begleiten Dich während des gesamten Ausbildungsverlaufs. So erhältst Du eine klare Orientierung und weißt jederzeit, welche Schritte als Nächstes folgen.
Theorieunterricht und praktische Ausbildung
Im Theorieunterricht werden die Inhalte vermittelt, die für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Verkehrsrecht, Fahrzeugtechnik, Ladungssicherung und sicherheitsrelevante Themen.
In der praktischen Ausbildung bereiten wir Dich gezielt auf den sicheren Umgang mit großen Fahrzeugen vor. Dabei geht es nicht nur um die Prüfung, sondern auch um eine sichere und verantwortungsbewusste Fahrzeugführung im Straßenverkehr.
Vor der theoretischen Prüfung kannst Du auf Wunsch einen freiwilligen Prüfungscheck durchführen, um Deinen aktuellen Wissensstand einzuschätzen und offene Themen gezielt nachzuarbeiten.
Flexible Ausbildungsplanung
Viele Teilnehmer*innen absolvieren den Lkw-Führerschein berufsbegleitend oder im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme. Deshalb legen wir Wert auf eine flexible und verlässliche Ausbildungsplanung.
Der Theorieunterricht findet an unseren Standorten in Meinerzhagen, Kierspe und Valbert statt. Den klassenspezifischen Theorieunterricht für die Lkw-Führerscheinklassen bieten wir bedarfsgerecht an.
Die praktischen Fahrstunden werden individuell geplant und auf Deinen Ausbildungsstand sowie Deine zeitlichen Möglichkeiten abgestimmt.
Voraussetzungen für den Lkw-Führerschein
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab. In der Regel sind der Vorbesitz der Klasse B, das jeweilige Mindestalter, die gesundheitliche Eignung und die erforderlichen Antragsunterlagen notwendig.
Welche Nachweise Du konkret benötigst, erläutern wir Dir im persönlichen Gespräch und unterstützen Dich bei der Vorbereitung.
Wir sind anerkannter Bildungsträger nach AZAV durch die Qualidata GmbH
Berufskraftfahrerqualifikation und Förderung
Wenn Du den Lkw-Führerschein gewerblich nutzen möchtest, kann zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich sein. Dazu gehört häufig die beschleunigte Grundqualifikation, die wir ebenfalls anbieten.
Als nach AZAV zugelassener Bildungsträger können wir förderfähige Maßnahmen über Bildungsgutschein durchführen. Je nach persönlicher Situation kommen zum Beispiel Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr als Kostenträger infrage.
Wir informieren Dich über die Möglichkeiten und unterstützen Dich bei den nächsten Schritten.
Fahrerlaubnisklassen
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Besonderheit:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzung:
Klasse B
Befristung:
5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Einschluss:
---
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 6 Doppelstunden
(1 Doppelstunde = 90 Minuten) Grundstoff und 6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + mindestens 5 besondere Ausbildungsfahrten á 45 Minuten ( 3 Überland, 1 Autobahn,
1 Dämmerung oder Dunkelheit).
Unsere Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Besonderheit:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzung:
Klasse B
Befristung:
5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Einschluss:
---
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 6 Doppelstunden
(1 Doppelstunde = 90 Minuten) Grundstoff und 6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + mindestens 5 besondere Ausbildungsfahrten á 45 Minuten ( 3 Überland, 1 Autobahn,
1 Dämmerung oder Dunkelheit).
Unsere Fahrzeuge:
Beschreibung:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Besonderheit:
---
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzung:
Klasse C1
Befristung:
5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Einschluss:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Besonderheit:
---
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzung:
Klasse C1
Befristung:
5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Einschluss:
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Besonderheit:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg.
Mindestalter:
21 Jahre
Befristung:
5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Einschluss:
Klasse C1
Hinweis:
Unter besonderen Voraussetzungen schon mit 18 möglich
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 6 Doppelstunden
(1 Doppelstunde = 90 Minuten) Grundstoff und 10 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + mindestens 10 besondere Ausbildungsfahrten á 45 Minuten ( 5 Überland, 2 Autobahn,
3 Dämmerung oder Dunkelheit).
Unsere Fahrzeuge:
Mercedes Benz Actros 2540
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Besonderheit:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg.
Mindestalter:
21 Jahre
Befristung:
5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Einschluss:
Klasse C1
Hinweis:
Unter besonderen Voraussetzungen schon mit 18 möglich
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 6 Doppelstunden
(1 Doppelstunde = 90 Minuten) Grundstoff und 10 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + mindestens 10 besondere Ausbildungsfahrten á 45 Minuten ( 5 Überland, 2 Autobahn,
3 Dämmerung oder Dunkelheit).
Unsere Fahrzeuge:
Mercedes Benz Actros 2540

Beschreibung:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Besonderheit:
---
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzung:
Klasse C
Befristung:
5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Einschluss:
Klasse BE, C1E, T sowie DE, sofern D vorhanden ist
Hinweis:
Unter besonderen Voraussetzungen schon mit 18 möglich
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 6 Doppelstunden
(1 Doppelstunde = 90 Minuten) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + mindestens 10 besondere Ausbildungsfahrten á 45 Minuten ( 5 Überland, 2 Autobahn,
3 Dämmerung oder Dunkelheit).
Unsere Fahrzeuge:
Mercedes Benz Actros 2540 mit Schwarzmüller Zentralachsanhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Besonderheit:
---
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzung:
Klasse C
Befristung:
5 Jahre. Verlängerung durch Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Einschluss:
Klasse BE, C1E, T sowie DE, sofern D vorhanden ist
Hinweis:
Unter besonderen Voraussetzungen schon mit 18 möglich
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 6 Doppelstunden
(1 Doppelstunde = 90 Minuten) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung + mindestens 10 besondere Ausbildungsfahrten á 45 Minuten ( 5 Überland, 2 Autobahn,
3 Dämmerung oder Dunkelheit).
Unsere Fahrzeuge:
Mercedes Benz Actros 2540 mit Schwarzmüller Zentralachsanhänger
