Führerscheinklasse C1 - Der Rettungswagen-Führerschein
Deine Ausbildung
Fahrerlaubnisklasse C1 - Der "Rettungswagen-Führerschein"
Du möchtest gerne ehrenamtlich oder beruflich im Rettungsdienst arbeiten?
Rettungswagen und ihr Gewicht
Die meisten Rettungswagen haben eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen, daher reicht in den meisten Fällen der Autoführerschein Klasse B nicht aus.
Um diese Fahrzeuge fahren zu dürfen, bedarf es mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1.
Des Weiteren dürfen mit der Klasse C1 auch folgende Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, aber nicht mehr als 7,5 Tonnen, gefahren werden:
- Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
- Einsatzfahrzeuge der Polizei,
- Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
- Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
- Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
- Krankenkraftwagen,
- Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
- Beschussgeschützte Fahrzeuge,
- Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
- Spezialisierte Verkaufswagen,
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
- Leichenwagen und
- Wohnmobile.
Führerscheinklasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden. Für Anhänger, die eine höhere zulässige Gesamtmasse aufweisen, benötigst Du die Führerscheinklasse C1E, insofern die Kombination aus dem ziehenden Fahrzeug und dem Anhänger nicht mehr als 12 Tonnen zulässige Gesamtmasse aufweist.
Fahrerlaubnisklassen

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