Das Fahreignungs-Bewertungssystem, bekannt als Punktesystem
Verschiedenes
Punktesystem
Das Fahreignungs-Bewertungssystem
Gespeichert werden die Daten im Fahreignungsregister in Flensburg.
Bepunktet werden:
- mit einem Punkt: Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (ab 60,- Euro)
- mit zwei Punkten: Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit, oder gleichgestellte Straftaten (sofern nicht mit drei Punkten geahndet) und besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten.
- mit drei Punkten: Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist.
Tilgungsfristen der Eintragungen bei Punkten:
- Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten-Punkte nach 2,5 Jahren
- Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten- Punkte und Straftat-Punkte ohne Enzug der Fahrerlaubnis nach 5 Jahren
- Straftaten-Punkte mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem / der Punktetacho:
Maßnahmen in den einzelnen Stufen des Punktetachos:
Vormerkung (1 bis 3 Punkte):
- Registrierung im Fahreignungsregister
- Hinweis auf dem Bußgeldbescheid
- Freiwilliges Seminar (Fahreignungsseminar) mit einem Punkt Rabatt
Ermahnung (4 bis 5 Punkte):
- Information über das System
- Freiwilliges Seminar (Fahreignungsseminar) mit einem Punkt Abzug
- Aufforderung zur Änderung des Verhaltens
- Angabe der Verstöße schriftlich durch die Behörde (gebührenpflichtig)
Verwarnung (6 bis 7 Punkte):
- Hinweis auf die nächste Stufe
- freiwilliges Seminar ohne Punktabzug
- Aufforderung zur Änderung des Verhaltens
- Angabe der Verstöße schriftlich durch die Behörde (gebührenpflichtig)
Entziehung (8 Punkte):
- Unwiderlegbare Vermutung der mangelnden Fahreignung
- Neuerteilung nach 6 Monaten und positiver MPU
- Angabe der Verstöße schriftlich durch die Behörde (gebührenpflichtig)
Es gilt zu beachten, dass ein Fahreignungsseminar nur einmal alle 5 Jahre gemacht werden kann.
Umrechnung des “alten Punktesystems” in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem:
Ein Punktestand vor dem 01.05.2014 von: | Fahreignungs-Bewertungssystem ab dem 01.05.2014 | |
Punktestand | Stufe | |
1 - 3 | 1 | Vormerkung |
4 - 5 | 2 | |
6 - 7 | 3 | |
8 - 10 | 4 | 1. Ermahnung |
11 - 13 | 5 | |
14 - 15 | 6 | 2. Verwarnung |
16 - 17 | 7 | |
18 oder mehr | 8 | 3. Entzug der Fahrerlaubnis |