Beschleunigte Grundqualifikation Lkw
Berufskraftfahrer*in
Fahrschule Berges GmbH
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Beschleunigte Grundqualifikation LKW – Dein Einstieg in den gewerblichen Güterverkehr
Wenn Du gewerblich im Güterverkehr tätig werden möchtest, brauchst Du neben der passenden Fahrerlaubnis in der Regel auch eine Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. Die beschleunigte Grundqualifikation ist dafür ein häufig gewählter Weg.
Wir bereiten Dich strukturiert und praxisnah auf die IHK-Prüfung vor und begleiten Dich während der gesamten Ausbildung. Dabei achten wir auf klare Abläufe, verständliche Inhalte und eine persönliche Betreuung.
Als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV können wir auch geförderte Maßnahmen durchführen und Dich zu möglichen Fördermöglichkeiten beraten.
Was ist die beschleunigte Grundqualifikation?
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV).
Sie ist in der Regel erforderlich, wenn Du gewerblich Kraftfahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE im Güterverkehr führen möchtest.
Für bestimmte Fahrten und Personengruppen gelten gesetzliche Ausnahmen. Ob die beschleunigte Grundqualifikation in Deinem Fall erforderlich ist, hängt unter anderem von Deiner Fahrerlaubnis, dem Zeitpunkt des Erwerbs und Deinem geplanten Einsatzbereich ab. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Dir, was für Deine Situation gilt.
Die Ausbildung erfolgt über einen Lehrgang mit anschließender theoretischer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Nach erfolgreichem Abschluss wird der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser dient als Nachweis der erworbenen Qualifikation.
Termine:
2026
- 05.02.2026 - 10.03.2026
- 20.05.2026 - 24.06.2026
- 06.08.2026 - 08.09.2026
- 15.10.2026 - 17.11.2026
Umfang und Ablauf der Ausbildung
Theorie und Praxis im Überblick
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten.
Diese setzen sich in der Regel zusammen aus:
- 130 Unterrichtseinheiten theoretischem Unterricht
- 10 Unterrichtseinheiten praktischen Inhalten
Die Ausbildung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und bereitet Dich gezielt auf die spätere Tätigkeit als Berufskraftfahrer*in vor.
Vollzeit oder Teilzeit – Deine Möglichkeiten
Je nach Lehrgangsmodell kann die beschleunigte Grundqualifikation kompakt in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden.
Gerne informieren wir Dich über aktuelle Lehrgangszeiten, Einstiegsmöglichkeiten und den passenden Ablauf für Deine Situation.
Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation
Die Ausbildungsinhalte sind gesetzlich festgelegt und orientieren sich an den Anforderungen des gewerblichen Güterverkehrs.
Zu den zentralen Themen gehören:
- rationelles Fahrverhalten auf Grundlage der Sicherheitsregeln
- Vorschriften im Güterkraftverkehr
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
- Dienstleistung und Logistik
- Verhalten in Notfällen
- Ladungssicherung
Unser Ziel ist es, Dich nicht nur auf die Prüfung vorzubereiten, sondern auch auf die Anforderungen des späteren Berufsalltags.
Die IHK-Prüfung
Am Ende des Lehrgangs erfolgt die theoretische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Prüfungsdauer: 90 Minuten
- schriftliche Prüfung
Eine praktische Prüfung ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht vorgesehen.
Durch die strukturierte Vorbereitung im Lehrgang erhältst Du eine klare Grundlage für die Prüfung und den weiteren beruflichen Einsatz im Güterverkehr.
Wir sind anerkannter Bildungsträger nach AZAV durch die Qualidata GmbH
Kosten und Fördermöglichkeiten
Die Kosten für die beschleunigte Grundqualifikation hängen vom jeweiligen Lehrgangsmodell und den individuellen Voraussetzungen ab.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Förderung möglich sein, zum Beispiel über:
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- Bildungsgutschein
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger können wir förderfähige Maßnahmen durchführen. Wir beraten Dich gerne persönlich zu den Voraussetzungen und unterstützen Dich bei den nächsten Schritten.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Für die beschleunigte Grundqualifikation gelten die gesetzlichen Altersvorgaben der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse:
- ab 18 Jahren für die Klassen C1 und C1E
- ab 21 Jahren für die Klassen C und CE
Für Unternehmen und Arbeitgeber
Die beschleunigte Grundqualifikation ist für Unternehmen interessant, wenn Mitarbeiter*innen im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden sollen, aber noch keine Berufskraftfahrerqualifikation besitzen.
Über den Lehrgang können neue oder vorhandene Mitarbeiter*innen gezielt auf die IHK-Prüfung vorbereitet werden. Nach erfolgreichem Abschluss und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen kann der Einsatz als Berufskraftfahrerin im Güterverkehr erfolgen.
Das ist besonders für Betriebe sinnvoll, die Personal aus den eigenen Reihen weiterentwickeln, neue Mitarbeiter*innen qualifizieren oder offene Stellen im Fahrbereich besetzen möchten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Unternehmen Fördermöglichkeiten für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter*innen nutzen. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger beraten wir gerne zu Ablauf, Fördermöglichkeiten und einer passenden Umsetzung.
Deine Vorteile bei uns
Bei uns erhältst Du eine strukturierte Ausbildung mit persönlicher Betreuung und klaren Abläufen.
Unsere Vorteile auf einen Blick:
- zertifizierter Bildungsträger nach AZAV
- Ausbildung nach BKrFQG und BKrFQV
- erfahrene Dozent*innen
- praxisnahe Vermittlung der Inhalte
- gezielte Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
- Unterstützung bei Fördermöglichkeiten
- persönliche Ansprechpartner*innen während der Ausbildung
Wir begleiten Dich zuverlässig von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss.
Häufige Fragen zur beschleunigten Grundqualifikation
Die Dauer hängt vom gewählten Ausbildungsmodell ab. Grundlage sind 140 Unterrichtseinheiten.
Nein, es ist ausschließlich eine theoretische Prüfung vorgesehen.
Ja, die Teilnahme am Lehrgang ist möglich. Für die spätere Berufsausübung ist die entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Prüfung basiert auf den gesetzlich festgelegten Inhalten der Anlage 1 der BKrFQV.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung möglich – insbesondere über den Bildungsgutschein bei AZAV-zertifizierten Trägern wie uns.