Beschleunigte Grundqualifikation zum/zur Lkw-Fahrer*in
Berufskraftfahrer*in
Fahrschule Berges GmbH
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Viele Grüße vom Team der Fahrschule Berges GmbH
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Beschleunigte Grundqualifikation LKW – Dein Einstieg in den gewerblichen Güterverkehr
Wenn Du gewerblich im Güterverkehr tätig werden möchtest, ist die beschleunigte Grundqualifikation gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist Voraussetzung für Fahrer*innen von Kraftfahrzeugen der Klassen C1, C1E, C und CE.
Wir bereiten Dich strukturiert, praxisnah und zielgerichtet auf die IHK-Prüfung vor und begleiten Dich Schritt für Schritt bis zum erfolgreichen Abschluss.
Als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV erfüllen wir alle Voraussetzungen, um Dich auch im Rahmen geförderter Maßnahmen qualifiziert auszubilden.
Was ist die beschleunigte Grundqualifikation?
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV).
Sie ist erforderlich für Fahrer*innen, die gewerblich Güterkraftverkehr durchführen.
Die Ausbildung erfolgt über einen Lehrgang mit anschließender theoretischer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Nach bestandener Prüfung wird der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser dient als Nachweis der Qualifikation und ist beim gewerblichen Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen.
Wer braucht die beschleunigte Grundqualifikation?
Die Qualifikation ist vorgeschrieben für alle, die
- Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gewerblich im Güterverkehr nutzen,
- den Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erworben haben oder
- keine anerkannte Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer*in abgeschlossen haben.
Umfang und Ablauf der Ausbildung
Theorie und Praxis im Überblick
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst gesetzlich festgelegte 140 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten.
Diese setzen sich in der Regel zusammen aus:
- 130 Unterrichtseinheiten theoretischer Unterricht
- 10 Unterrichtseinheiten praktische Inhalte
Die Inhalte richten sich verbindlich nach den Vorgaben der BKrFQV (Anlage 1).
Vollzeit oder Teilzeit – Deine Möglichkeiten
Je nach Organisation kann die Ausbildung:
- in Vollzeit (kompakt in wenigen Wochen) oder
- in Teilzeit (berufsbegleitend)
absolviert werden.
Inhalte der Ausbildung nach BKrFQV
Die Ausbildungsinhalte sind gesetzlich vorgegeben und orientieren sich an den Anforderungen des Berufsalltags.
Dazu gehören insbesondere:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften im Güterkraftverkehr
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
- Dienstleistung, Logistik und Organisation
- Verhalten in Notfällen
Diese Inhalte sind verbindlich in der Anlage 1 der BKrFQV geregelt und bilden die Grundlage der späteren IHK-Prüfung.
Unser Unterricht ist so aufgebaut, dass Du die Inhalte nicht nur verstehst, sondern direkt in den beruflichen Alltag übertragen kannst.
Die IHK-Prüfung
Am Ende des Lehrgangs legst Du die theoretische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
- Prüfungsdauer: 90 Minuten
- Prüfungsform: schriftliche Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren
Eine praktische Prüfung ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht vorgesehen.
Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben der jeweils zuständigen IHK.
Wir sind anerkannter Bildungsträger nach AZAV durch die Qualidata GmbH
Kosten und Fördermöglichkeiten
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die beschleunigte Grundqualifikation variieren je nach Anbieter, Region und Ausbildungsmodell.
Zusätzlich zu den Lehrgangskosten fallen Prüfungsgebühren der IHK an.
Förderung über Bildungsgutschein
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung möglich, zum Beispiel durch:
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger können wir Dich bei Vorliegen der Voraussetzungen auch über einen Bildungsgutschein fördern lassen. Wir unterstützen Dich dabei von Anfang an – von der Beratung bis zur Antragstellung.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Gesetzliche Voraussetzungen
Für die Teilnahme gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
- Einhaltung der gesetzlichen Altersvorgaben der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse
- gesundheitliche und geistige Eignung
- ausreichende Sprachkenntnisse
Fahrerlaubnis und Einstieg
Die Fahrerlaubnis ist für die Teilnahme am Lehrgang nicht zwingend erforderlich, muss jedoch für die spätere Tätigkeit im gewerblichen Güterverkehr vorliegen.
Deine Vorteile bei uns
Bei uns erhältst Du eine Ausbildung, die sich konsequent an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und gleichzeitig praxisnah aufgebaut ist.
- zertifizierter Bildungsträger nach AZAV
- strukturierter Unterricht nach BKrFQG und BKrFQV
- erfahrene Dozent*innen
- gezielte Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
- persönliche Betreuung während der gesamten Ausbildung
- Unterstützung bei Fördermöglichkeiten und Bildungsgutschein
Wir begleiten Dich zuverlässig auf Deinem Weg in den gewerblichen Güterverkehr.
Unser Extra-Service: Fristenüberwachung inklusive
Wir lassen Dich nach der Ausbildung nicht allein. Auf Wunsch übernehmen wir für Dich die Überwachung wichtiger Fristen:
- Führerscheinklassen
- ADR-Bescheinigungen
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
- und vieles mehr
So bleibst Du immer einsatzbereit – ohne Sorgen um Ablauffristen oder Nachweise.
Häufige Fragen zur beschleunigten Grundqualifikation
Die Dauer hängt vom gewählten Ausbildungsmodell ab. Grundlage sind 140 Unterrichtseinheiten.
Nein, es ist ausschließlich eine theoretische Prüfung vorgesehen.
Ja, die Teilnahme am Lehrgang ist möglich. Für die spätere Berufsausübung ist die entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Prüfung basiert auf den gesetzlich festgelegten Inhalten der Anlage 1 der BKrFQV.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung möglich – insbesondere über den Bildungsgutschein bei AZAV-zertifizierten Trägern wie uns.