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Traktor-Führerschein

Deine Ausbildung

Land- und Forstwirtschaft

Wer in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist und dort Traktoren oder ähnliches fährt, benötigt spezielle Fahrerlaubnisse.
Welche Klasse nötig ist, hängt von den zu fahrenden Fahrzeugen ab.

Was ist das besondere an Klasse L und T?


Mit beiden Fahrerlaubnisklassen darfst Du nur Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft fahren und diese nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Spazierfahrten sind somit nicht erlaubt. Jedoch fallen folgende Tätigkeiten in den Rahmen der Land- und Forstwirtschaft:

  • Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
  • Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
  • landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
  • Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen
  • Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
  • Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der zuvor genannten Punkte eingesetzt werden
  • Winterdienst.

Führerscheinklasse T


Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Führerscheinklasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden,
  • sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Fahrerlaubnisklassen



Klasse L
Traktor Klasse T


Die Führerscheinfinanzierung “Starthilfe”


Eine Finanzierung für die Ausbildung zum Führerschein bei der Fahrschule Berges GmbH in Verbindung mit der FinanzFair GmbH


Die Vorteile der Führerscheinfinanzierung auf einen Blick:

  • Du schonst Deine Finanzen und hast nicht so hohe Ausgaben auf einmal.
  • Die Antragstellung ist völlig unkompliziert online oder schriftlich möglich.
  • Zinsen fallen nur auf die tatsächliche Inanspruchnahme an.
  • Du kannst den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.
  • Die Finanzierung ist auch noch während der Ausbildung noch möglich.
  • Du kannst den Führerschein auch nur zum Teil finanzieren.
  • Du brauchst keine besonderen Sicherheiten.

Nähere Informationen und Auskunft gibt Euch gerne unser Team oder unter https://finanzfair.de.



„Ein Angebot von der FinanzFair GmbH.“


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