Hotline
E-Mail
Whatsapp
Fahrschule Berges
Fahrschule Berges GmbH
Direkt zum Seiteninhalt

Begleitetes Fahren beim Führerschein mit 17 Jahren

Verschiedenes

Informationen zum “Begleiteten Fahren ab 17” (BF17)

Die Anmeldung zum Führerschein


Wenn ich den Führerschein ab 17 machen will, ab wann kann ich mich anmelden?
Bereits ca. ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule begonnen werden.
Anträge und Vordrucke sind bei uns in der Fahrschule erhältlich

Welche Unterlagen müssen abgegeben werden?
Der Bewerber meldet sich in der Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B an und bekommt von uns alle benötigten Anträge bzw. Vordrucke. Diese müssen dann ausgefüllt, unterschrieben und bei uns mit den anderen Antragsunterlagen wieder eingereicht werden.

Wie teuer ist der „Führerschein ab 17“?
Die Ausbildung unterscheidet sich nicht von der Ausbildung beim Führerschein ab 18 Jahren. Daher sind die Kosten für die Ausbildung nicht anders. Die Behörde allerdings erhebt für jeden Begleiter eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.

Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
Bis zum 18. Geburtstag.

Gilt der Führerschein auch in anderen Bundesländern?
Ja, er gilt in ganz Deutschland.

Kann ein Bewerber mit 16 Jahren auch bereits die Prüfung für die „Doppelklasse“ B (Pkw) und A (Krafträder) machen?
Nein. Die Prüfung für die Klasse A kann erst 3 (Theorie) bzw. 1 (Praxis) Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim „Begleiteten Fahren ab 17“ (Klasse B, BE) eingeschlossen?
Die Klassen AM und L.

Dürfen diese Fahrzeuge ohne Begleitung geführt werden?
Ja, weil der Bewerber das dafür erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht hat.

Prüfung beim Führerschein mit 17


Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein. Es ist alles genauso wie bei einer „normalen“ Führerschein-Ausbildung.

Wann dürfen die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden?
Die Theorieprüfung drei Monate vor dem 17. Geburtstag.
Die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag.

Gibt es dann einen „richtigen“ Führerschein?
Nein. Es wird eine „Prüfungsbescheinigung“ erteilt, in der die Begleitperson(en) eingetragen ist (sind). Die Prüfungsbescheinigung berechtigt nur für Fahrten im Inland. Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson(en) Auto fahren. Diese Auflage entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Beim Fahren ist außerdem immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.

Führerschein beim begleiteten Fahren mit 17 Jahren


Wird der „Kartenführerschein“ von der Behörde automatisch zugesandt?
Nein, er muss beantragt werden. Es wird empfohlen diesen Antrag gleich mit dem Antrag zum „Begleiteten Fahren ab 17“ abzugeben. Nach Vollendung des 18 Lebensjahres wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der Kartenführerschein ausgehändigt.
Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt aber mit dem 18. Geburtstag.

Wie wird verfahren, wenn der Antragsteller für das „Begleitete Fahren ab 17“ bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist?
In diesen Fällen wird zusätzlich zum bereits erteilten Kartenführerschein (zum Beispiel in der Fahrerlaubnisklasse A1) eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.

Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen AM und L im Ausland gefahren werden?
Nein, nur im Inland. Auf Antrag ist jedoch die Ausstellung eines Kartenführerscheins möglich, der dann auch zu Fahrten im Ausland in den o.g. Klassen berechtigt.

Probezeit beim Führerschein mit 17


Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung.

Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Zwei Jahre, wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb.

Muss ein Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
Nein, allerdings ist dies sehr zu empfehlen, damit Begleiter und Führerscheininhaber bestens informiert sind und jeder weiß, wie er sich richtig verhält. Wir bieten solche einweisenden Veranstaltungen an.

Begleitpersonen beim begleiteten Fahren mit 17


Wer darf den Fahranfänger begleiten?
Der Begleiter muss:
mindestens 30 Jahre alt sein;
seit mindestens fünf Jahren (ununterbrochen) die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen;
Darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben (zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung).

Hat der gesetzliche Vertreter Einfluss auf die Begleitperson?
Eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu der Begleitperson hat bei der Antragstellung zu erfolgen. Soll die Prüfungsbescheinigung nachträglich um weitere Begleitpersonen ergänzt werden, ist das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters erneut einzuholen.

Was ist, wenn etwas passiert – Haftet Fahrer oder Beifahrer?
Der 17-jährige Fahrer wird haftungsrechtlich nicht anders behandelt als ein volljähriger Fahrer. Die Begleitperson kann nicht für falsche Ratschläge haftbar gemacht werden, allerdings sieht dies anders aus, wenn der Begleiter aktiv eingreift.

Was ist bei der Autoversicherung zu beachten?
In der Regel erheben die Versicherungen eine erhöhte Versicherungsprämie, wenn junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren das Auto fahren. Da die Fahranfänger beim „Begleiteten Fahren ab 17“ oftmals das Fahrzeug der Familie benutzen, wird geraten, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeuges durch 17jährige ab. Details sollten mit dem Versicherungsvertreter abgesprochen werden.

Wenn der Begleiter während der zurückliegenden fünf Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?
Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis geblieben ist.

Wie viele Begleiter darf ich haben?
Beliebig viele. Sie müssen lediglich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Am Ende ist es eine Frage der Kosten. Denn: Für die vorgeschriebene Überprüfung der begleitenden Personen werden Gebühren berechnet.

Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
Ja. Es muss aber eine neue kostenpflichtige Prüfungsbescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist erneut vorher einzuholen.

Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis – also die Prüfungsbescheinigung – wird widerrufen.

Darf ich als Teilnehmer des "Begleiteten Fahrens ab 17" unter Alkoholeinfluss Auto fahren?
Seit dem 1. August 2007 unterliegen Fahranfänger(innen) während der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einem absoluten Alkoholverbot.

Welche Konsequenzen hat es, wenn der Fahranfänger ohne Begleiter fährt?
Seine Fahrerlaubnis und somit seine Prüfungsbescheinigung wird widerrufen.

Welche Konsequenzen hat der Widerruf der Fahrerlaubnis des "Begleiteten Fahrens ab 17", also die Abnahme der Prüfungsbescheinigung, für die eingeschlossenen Klassen AM und L?
Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des „Begleiteten Fahrens ab 17“ hat zur Folge, dass auch die eingeschlossenen Klassen M, S und L widerrufen werden. Liegt ein Vorbesitz, z.B. der Klasse A1 vor, so bleiben diese Klassen jedoch erhalten.

Wann darf eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
Wenn der Bewerber an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen hat. Anschließend sind die Voraussetzungen für die Neuerteilung erneut zu prüfen.

Buche Dir Deinen persönlichen Beratungstermin
13.03.2024
Aktualisiert am:
Login-Name:
Passwort:


Dein Zugang zum Lern-Portal:
Fahrschule Berges GmbH

Meinerzhagen:
Löher Weg 16, 58540 Meinerzhagen
+49 23 54 / 77 90 95 (montags, mittwochs und freitags von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr)

Kierspe:
Kölner Str. 78, 58566 Kierspe
+49 23 59 / 2 99 11 00 (dienstags und donnerstags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr)

Valbert:
Ihnestr. 27, 58540 Meinerzhagen
+49 23 58 / 79 01 75 (montags und mittwochss von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr)

Kostenfreie Hotline:                  

Whatsapp (nur Nachrichten):   
+49 151 / 19 63 22 16 (bitte nur Nachrichten, keine Anrufe)

E-Mail:


Zurück zum Seiteninhalt