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Das Fahreignungs-Bewertungssystem, bekannt als Punktesystem

Verschiedenes

Punktesystem

Das Fahreignungs-Bewertungssystem


Das Punktesystem (Fahreignungs-Bewertungssystem) wurde zur Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordener Kraftfahrer entwickelt. Es dient zur Früherkennung und Beseitigung von Mängeln im Straßenverkehr. Mittlerweile heißt es Fahreignungs-Bewertungssystem.

Gespeichert werden die Daten im Fahreignungsregister in Flensburg.

Bepunktet werden:

  • mit einem Punkt: Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (ab 60,- Euro)
  • mit zwei Punkten: Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit, oder gleichgestellte Straftaten (sofern nicht mit drei Punkten geahndet) und besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten.
  • mit drei Punkten: Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist.

Tilgungsfristen der Eintragungen bei Punkten:

  • Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten-Punkte nach 2,5 Jahren
  • Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten- Punkte und Straftat-Punkte ohne Enzug der Fahrerlaubnis nach 5 Jahren
  • Straftaten-Punkte mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren.

Das Fahreignungs-Bewertungssystem / der Punktetacho:

Punktetacho

Maßnahmen in den einzelnen Stufen des Punktetachos:

Vormerkung (1 bis 3 Punkte):

  • Registrierung im Fahreignungsregister
  • Hinweis auf dem Bußgeldbescheid
  • Freiwilliges Seminar (Fahreignungsseminar) mit einem Punkt Rabatt

Ermahnung (4 bis 5 Punkte):

  • Information über das System
  • Freiwilliges Seminar (Fahreignungsseminar) mit einem Punkt Abzug
  • Aufforderung zur Änderung des Verhaltens
  • Angabe der Verstöße schriftlich durch die Behörde (gebührenpflichtig)

Verwarnung (6 bis 7 Punkte):

  • Hinweis auf die nächste Stufe
  • freiwilliges Seminar ohne Punktabzug
  • Aufforderung zur Änderung des Verhaltens
  • Angabe der Verstöße schriftlich durch die Behörde (gebührenpflichtig)

Entziehung (8 Punkte):

  • Unwiderlegbare Vermutung der mangelnden Fahreignung
  • Neuerteilung nach 6 Monaten und positiver MPU
  • Angabe der Verstöße schriftlich durch die Behörde (gebührenpflichtig)

Es gilt zu beachten, dass ein Fahreignungsseminar nur einmal alle 5 Jahre gemacht werden kann.

Umrechnung des “alten Punktesystems” in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem:

Ein Punktestand vor dem
01.05.2014 von:
Fahreignungs-Bewertungssystem ab dem 01.05.2014
Punktestand
Stufe
1 - 3
1



Vormerkung
4 - 5
2
6 - 7
3
8 - 10
4


1. Ermahnung
11 - 13
5
14 - 15
6


2. Verwarnung
16 - 17
7
18 oder mehr
8
3. Entzug der Fahrerlaubnis
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