AM-Führerschein ab 15 bei der Fahrschule Berges GmbH
Ausbildung
Fahrschule Berges GmbH
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Viele Grüße vom Team der Fahrschule Berges GmbH
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AM-Führerschein – mit 15 mobil werden
Bereits ab 15 Jahren kannst Du damit Roller, Mopeds und bestimmte Microcars fahren und gewinnst mehr Flexibilität im Alltag.
Wir begleiten Dich von der Anmeldung bis zur Prüfung mit einer strukturierten Ausbildung, persönlicher Betreuung und klaren Abläufen. Unser Ziel ist nicht nur die bestandene Prüfung, sondern die sichere und verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr.
Was darfst Du mit der Klasse AM fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse AM darfst Du folgende Fahrzeuge führen:
- zweirädrige Kleinkrafträder (z. B. Roller oder Mopeds) mit
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- einem Hubraum von bis zu 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW bei Elektromotoren
- dreirädrige Kleinkrafträder mit
- einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- einem Hubraum von bis zu 50 cm³ (Benzin) bzw. bis zu 500 cm³ (Diesel) oder
- einer Leistung bis 4 kW
- einer Leermasse von maximal 270 kg
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Microcars oder Mopedautos) mit
- einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 6 kW
- einer Leermasse von maximal 425 kg (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen)
Wichtig: Handelt es sich bei einem vierrädrigen Fahrzeug um ein sogenanntes Straßenquad (leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug), gilt eine Leistungsbegrenzung von maximal 4 kW.
Persönlich begleitet und klar organisiert
Wir legen Wert auf eine Ausbildung, die verständlich aufgebaut, gut organisiert und auf Deinen Lernstand abgestimmt ist. Du erhältst klare Rückmeldungen, feste Ansprechpartner*innen und eine verlässliche Begleitung bis zur Prüfung.
Unsere flexiblen Theorieangebote an mehreren Standorten und der freiwillige Prüfungscheck vor der theoretischen Prüfung helfen Dir zusätzlich, Deine Ausbildung sicher und planbar umzusetzen.
Sicherheit steht bei uns im Mittelpunkt
Der erste Führerschein legt die Grundlage für das spätere Verhalten im Straßenverkehr.
Deshalb konzentrieren wir uns nicht ausschließlich auf die Prüfungsvorbereitung. Wir möchten, dass Du Verkehrssituationen richtig einschätzen kannst, Verantwortung übernimmst und Dich langfristig sicher im Straßenverkehr bewegst.
Eine verständliche Ausbildung, klare Rückmeldungen und praxisnahe Fahrstunden bilden dafür die Grundlage.
Voraussetzungen und Mindestalter
Den AM-Führerschein kannst Du bereits mit 15 Jahren erwerben.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Deinem 15. Geburtstag abgelegt werden. Die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vorher möglich.
Wenn Du den Führerschein mit 15 Jahren erwirbst, gilt er zunächst nur innerhalb Deutschlands. Ab dem 16. Geburtstag darfst Du damit auch im Ausland fahren.
Fahrerlaubnisklassen und Preise
Beschreibung:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor (Elektromotor maximal 4 kW).
Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor (Elektromotor maximal 4 kW).
Vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor (Elektromotor maximal 4 kW), sowie maximal 350 kg Leergewicht.
Besonderheit:
Mindestalter:
15 Jahre (Theorieprüfung 3 Monate, praktische Prüfung 1 Monat vorher möglich)
Einschluss:
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 12 Doppelstunden
(1 Doppelstunde = 90 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung. Besondere Ausbildungsfahrten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben
Schutzkleidung:
Seit dem 01.06.2014 ist das Tragen folgender Motorradschutzkleidung bei der praktischen Ausbildung, sowie in der praktischen Prüfung vorgeschrieben:
Motorradhelm
Motorradhandschuhe
eng anliegende Motorradjacke
Rückenprotektor (EN 1621-2)
Motorradhose
Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz
Unsere Fahrzeuge:
Kymco Roller Cobra Racer 50 (Automatikgetriebe)
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor (Elektromotor maximal 4 kW).
Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor (Elektromotor maximal 4 kW).
Vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und höchstens 50ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor (Elektromotor maximal 4 kW), sowie maximal 350 kg Leergewicht.
Besonderheit:
Mindestalter:
15 Jahre (Theorieprüfung 3 Monate, praktische Prüfung 1 Monat vorher möglich)
Einschluss:
Theoretische Ausbildung:
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 12 Doppelstunden
(1 Doppelstunde = 90 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung. Besondere Ausbildungsfahrten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben
Schutzkleidung:
Seit dem 01.06.2014 ist das Tragen folgender Motorradschutzkleidung bei der praktischen Ausbildung, sowie in der praktischen Prüfung vorgeschrieben:
Motorradhelm
Motorradhandschuhe
eng anliegende Motorradjacke
Rückenprotektor (EN 1621-2)
Motorradhose
Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz
Unsere Fahrzeuge:
Kymco Roller Cobra Racer 50 (Automatikgetriebe)
Finanzierung Deiner AM-Ausbildung – der einfache Einstieg in die Mobilität
Mit der Führerscheinklasse AM startest Du früh in Deine mobile Unabhängigkeit. Damit der Einstieg unkompliziert bleibt, bieten wir Dir faire und flexible Finanzierungsmöglichkeiten für Deine Ausbildung.
Gerade junge Fahrschüler*innen und Eltern schätzen die Möglichkeit, die Ausbildungskosten besser planen zu können. So lässt sich der Weg zum Rollerführerschein ohne große Einmalzahlung organisieren.
Wir beraten Dich persönlich zu allen Kostenpunkten und unterstützen Dich dabei, die passende Lösung für Deinen Ausbildungsstart zu finden.
Häufige Fragen zum AM-Führerschein
Du kannst den AM-Führerschein bereits mit 15 Jahren erwerben. Mit der Ausbildung darfst Du schon vorher beginnen. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate vor Deinem Geburtstag möglich, die praktische Prüfung einen Monat vorher.
Mit der Klasse AM darfst Du Roller, Mopeds, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) fahren – jeweils bis maximal 45 km/h. Die genauen technischen Grenzen hängen von der Fahrzeugart ab.
Nein. Wenn Du den AM-Führerschein mit 15 Jahren machst, darfst Du bis zu Deinem 16. Geburtstag nur in Deutschland fahren (Schlüsselzahl 195). Erst ab 16 ist das Fahren auch im Ausland erlaubt.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden. Du fährst so viele Stunden, wie Du brauchst, um sicher und prüfungsreif zu sein.
Nein. In der Klasse AM sind keine Sonderfahrten wie Nacht-, Autobahn- oder Überlandfahrten vorgeschrieben.
In der praktischen Prüfung fährst Du im Straßenverkehr und zeigst zusätzlich Grundfahraufgaben wie Slalom, langsames Fahren oder Gefahrenbremsung. Ziel ist es zu zeigen, dass Du Dein Fahrzeug sicher beherrschst.
Die Dauer hängt davon ab, wie schnell Du Theorie und Praxis absolvierst. Viele schaffen den AM-Führerschein innerhalb weniger Wochen, wenn sie regelmäßig teilnehmen.
Die Kosten variieren je nach Anzahl der Fahrstunden und persönlichen Voraussetzungen. Wir beraten Dich transparent und individuell, damit Du genau weißt, was auf Dich zukommt.
Ja. Mit der Klasse AM darfst Du auch sogenannte Microcars oder Mopedautos fahren, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen (z. B. maximal 45 km/h).
Ja. In der Ausbildung und Prüfung ist geeignete Schutzkleidung Pflicht. Dazu gehören unter anderem Helm, Handschuhe, Jacke, Hose und festes Schuhwerk.
